HÖHN Dienstleistungskompetenz
Mit der Verwalterbestellung vertraut die Eigentümergemeinschaft – neben den meist nicht unerheblichen Geldbeständen der Geschäfts- und Rücklagenkonten – dem Verwalter Grundbesitz in Millionenhöhe zur Werterhaltung an. Umso mehr ist bei der Auswahl des Hausverwalters besondere Sorgfalt erforderlich. HÖHN übernimmt für Inhaber von Wohnungs- und Teileigentum folgende Aufgaben.
- Die unabdingbaren Aufgaben des Verwalters lt. § 27/1 WEG
- Stellt einen Wirtschaftsplan auf
- Erstellt die Jahresabrechnung
- Organisiert die Eigentümerversammlungen und deren Niederschrift
- Kümmert sich um Hausordnung
- Überwachen der Verträge
- Geldverwaltung
- Rechnungskontrolle
- Buchführung
- Technische Kontrolle
- Auftragsvergabe
- Terminüberwachung
- Notfall-Sofortmaßnahmen
HÖHN kümmert sich um Technik und Sicherheit.
Werterhaltung und Vermeidung von Schäden sind ein zentrales Ziel unserer Arbeit. Deshalb gehören Vorausdenken und Präventivmaßnahmen zu den Standarts von HÖHN. Um Schäden zu vermeiden kümmert man sich um die Wartung des Gebäudes mit sämtlichen Anlagen.
Sollte doch etwas passieren, kann HÖHN den gesamten Sanierungs- bzw. Modernisierungsprozess koordinieren und überbewachen. Dazu zählen Vororttermine und Angebotseinholung ebenso wie die Auftragsvergabe und die anschließende Terminüberwachung. Selbstverständlich leitet HÖHN auch in Notfallsituationen geeignete Sofortmaßnahmen ein. Dank großer Erfahrung und hohem technischen Verständnis kann HÖHN auch exzellenten Beraterservice anbieten.